Unternehmenssteuerreform
Auch mit dem Jahressteuergesetz 2009 verpasst die Koalition Chance zur raschen Nachbesserung
DEHOGA und IHA mahnen Änderungen der Gewerbesteuer an
(Berlin, 9. Mai 2008) „Wir bedauern sehr, dass es der Koalition an Einsicht oder Mut fehlt, um mittelstandsfreundliche Korrekturen bei den Unternehmenssteuern vorzunehmen“, kommentiert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009. „Bei der für das Gastgewerbe verhängnisvollen und systemwidrigen gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Mieten und Pachten muss sofort nachgebessert werden, bevor noch größerer Standortschaden entsteht“, so DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) weiter. „Die Unternehmenssteuerreform 2008 war für viele Hoteliers und Gastronomen ein Schlag ins Kontor und muss in diesem Punkt rückabgewickelt werden.“
Trotz vielfacher Kritik des DEHOGA Bundesverbandes, des Hotelverbandes Deutschland (IHA), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 von Schwarz-Rot beschlossen, dass bei der Gewerbesteuer 75 Prozent der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasing hinzugerechnet werden. Auch die mit dem Jahressteuergesetz 2008 eingeführte minimale Absenkung der Hinzurechnung auf 65 Prozent hat keine spürbare Verbesserung gebracht. „Insgesamt hat diese Änderung der Hinzurechnungsregelungen viele Hoteliers und Gastronomen zu klaren Verlierern der Reform gemacht. Von einer Entlastung kann in unserer Branche leider keine Rede sein“, berichtet Dreesen.
DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) hatten schon vor der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform gewarnt, dass durch die geänderten Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer tausende Hoteliers und Gastronomen nicht entlastet, sondern belastet werden. „Dazu haben wir qualifizierte und eindeutige Berechnungen vorgelegt“, heben die Branchenverbände hervor. „Eine Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young bestätigt, dass eine Vielzahl unserer Unternehmen von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen ist.“
Nur kosmetische Korrekturen an Unternehmenssteuerreform 2008
Fehler werden nicht beseitigt - Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten und Pachten bleiben systemwidrig
(Berlin, 6. November 2007) „Halbherzig und inkonsequent“, nennen Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die jetzt von der Großen Koalition beschlossene Korrektur bei der Unternehmenssteuerreform. „Für eine wirkliche Nachbesserung fehlte Schwarz-Rot anscheinend der Mut“, so die Verbände. „Die berechtigten Sorgen der Hoteliers und Gastronomen wurden offensichtlich nicht ernst genommen.“
Nach immenser Kritik des Hotelverbands Deutschland (IHA), des DEHOGA Bundesverbandes, des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) hat sich die Große Koalition auf eine Korrektur einiger Punkte bei der Unternehmenssteuerreform 2008 verständigt. So sollen nun bei der Gewerbesteuer nicht 75 Prozent der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasing hinzugerechnet werden, sondern 65 Prozent. „Diese minimale Absenkung um zehn Prozentpunkte bewirkt keine spürbare Entlastung der von hohen Steuerlasten bedrohten Unternehmer und beseitigt nicht die handwerklichen Fehler bei der Unternehmenssteuerreform“, sagen Fischer und Dreesen.
DEHOGA Bundesverband und Hotelverband hätten immer wieder gewarnt, dass durch die geänderten Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer Tausende Hoteliers und Gastronomen nicht entlastet, sondern belastet werden. „Dazu haben wir qualifizierte und eindeutige Berechnungen vorgelegt“, heben die Branchenvertreter hervor. „Eine bei der Unternehmensberatung Ernst & Young von uns in Auftrag gegebene Studie bestätigt, dass eine Vielzahl unserer Unternehmen von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen ist.“
Die Verbandspräsidenten appellieren an Regierung und Parlament, den drohenden Flurschaden für das Gastgewerbe zum 1. Januar 2008 durch eine weitergehende Gesetzesänderung abzuwenden: „Es kann nicht sein, dass die fünf Milliarden Entlastung der Wirtschaft von mittelständischen Pachtbetrieben aus Hotellerie und Gastronomie finanziert werden. Unsere Betriebe zahlen hier ihre Steuern und Abgaben, schaffen hier vor Ort Arbeits- und Ausbildungsplätze. Statt weiterer Belastungen hätten sie eine Entlastung verdient.“
AKTUELLE STUDIE VON ERNST & YOUNG
Viele Gastronomen und Hoteliers sind Verlierer der Unternehmenssteuerreform 2008
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen führen bis zur Verdoppelung der Steuerlast / Dringender Korrekturbedarf
(Berlin, 2. Oktober 2007) „Die von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedete Unternehmenssteuerreform muss dringend korrigiert werden. Schon vor der Verabschiedung im Mai 2007 haben wir gewarnt, dass tausende Hoteliers und Gastronomen nicht die versprochene Entlastung, sondern eine massive Steuererhöhung durch geänderten Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer erhalten werden“, bringen Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), und Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), die Ergebnisse einer von den beiden Verbänden bei der renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young in Auftrag gegebenen Studie auf den Punkt.
Die unabhängigen Berechnungen von Ernst & Young im direkten Kontakt mit Unternehmen aus der Branche bestätigen, dass die in Gastronomie (zehn bis 20 Prozent) und Hotellerie (25 Prozent) üblichen Umsatzpachthöhen zu massiven, tatsächlichen Belastungen bei der neuen Gewerbesteuerberechnung führen. Insgesamt haben 42 Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie ihre sämtlichen steuerrelevanten Daten Ernst & Young für die Durchführung der Studie zur Verfügung gestellt. Folgendes Bild ergibt sich:
- Hotellerie und Gastronomie sind durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände aufgrund der branchenüblichen Pachten überproportional betroffen.
- Die entlastenden Tatbestände der Unternehmenssteuerreform kompensieren die Mehrbelastung nur bei 16 der 42 geprüften Unternehmen und das nur in geringem Umfang.
- Die Mehrheit, nämlich 26 der 42 geprüften Unternehmen, ist von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdoppelung der Steuerquote betroffen. Die durchschnittliche Mehrbelastung beträgt 28 Prozent.
„Die Studienergebnisse von Ernst & Young zu den Auswirkungen der Reform für Hotellerie und Gastronomie stehen damit im Einklang mit Untersuchungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die Unternehmenssteuerreform für die in Deutschland tätigen Unternehmen gravierende Verschlechterungen beinhaltet“, heben die Branchenvertreter hervor.
„Nun ist der Gesetzgeber gefordert, unverzüglich Korrekturen vorzunehmen, damit der drohende Flurschaden für Hotellerie, Gastronomie und Einzelhandel zum 1. Januar 2008 nicht Wirklichkeit wird“, appellieren Fischer und Dreesen an Regierung und Parlament.
Die ausführlichen Ergebnisse der Studie von Ernst & Young können Sie hier herunterladen.





