Rundfunkgebührenbelastung der Hotellerie

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Hotelverband:

Keine Rundfunkgebührenpflicht für dienstlich genutzte Internet-PCs

 

(Berlin, 18.12.2008) Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen „Hotelverband Deutschland (IHA) gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)“ vom 17. Dezember 2008 unterliegen internetfähige PCs nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn diese nicht zum Zwecke des Empfangs von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden (Az.: VG 27 A 245.08). Ferner sind laut dem von der IHA erstrittenen Grundsatzurteil des VG Berlin Rundfunkgebühren für sogenannte neuartige Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich ohnehin nicht zu entrichten, wenn auf ein und demselben Grundstück bereits ein anderes Rundfunkgerät von einem Dritten angemeldet ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung aber nicht zugelassen. Zur schnellen Herstellung von Rechtssicherheit im Bundesgebiet ermöglicht das VG Berlin aber eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.

 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hatte vor dem VG Berlin gegen den Rundfunkgebührenbescheid des rbb für die in seiner Berliner Geschäftsstelle eingesetzten neun Büro-PCs mit Internetzugang geklagt, da diese unstrittig nicht zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Die Rechtsauffassung des Hotelverbandes, dass seine Computer nicht zum Empfang von Rundfunkprogrammen nach § 2 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) bereit gehalten halten werden, bestätigte nun das Gericht und kassierte den angefochtenen rbb-Gebührenbescheid. Jede andere Betrachtung führe laut Gericht zu einer uferlosen Ausweitung des Rundfunkgebührentatbestandes.

 

Wegweisend ist auch die Entscheidung des Gerichtes, die dienstlich genutzten Computer des Hotelverbandes auch nach § 5 Abs. 3 RGebStV von der Rundfunkgebühr zu befreien, weil im Verbändehaus „Handel – Dienstleistung – Tourismus“, in dem sich die Büroräume des Hotelverbandes Deutschland (IHA) befinden, bereits ein anderer Mieter ein Rundfunkgerät angemeldet hat.

 

Der Wortlaut des RGebStV stelle für den Befreiungstatbestand ausdrücklich nur auf die räumliche Zuordnung eines Rundfunkempfangsgerätes zu einem zusammenhängenden Grundstück ab und eben nicht auf den jeweiligen Rundfunkteilnehmer. Eine andere Auslegung verstieße laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom gestrigen Tag gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Abgabenrechts.

 

„Der Gesetzgeber muss nun endlich Abschied nehmen vom antiquierten Anknüpfen der Rundfunkgebührenpflicht an das Bereithalten eines Empfangsgeräts. In Zeiten einer immer rasanteren Medienkonvergenz muss die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über eine Medienabgabe je Haushalt bzw. Unternehmen erfolgen“, bringt der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen die Erwartungshaltung des Hotelverbandes auf den Punkt.

 


Positionspapier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern Präzisierung des Programmauftrags und Entkoppelung der Finanzierung vom "Bereithalten" eines Empfangsgerätes

(Berlin, 9. Juni 2008) Anlässlich der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Juni 2008 haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ein 10-Punkte-Papier zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt. Die Verbände bekennen sich darin ausdrücklich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, fordern aber den Programmauftrag der Sender qualitativ und quantitativ zu präzisieren. Dabei müssten die Aktivitäten von ARD und ZDF auf das beschränkt bleiben, was gemeinschaftlich finanziert werden soll und kann.

 

Neue inhaltliche und kommunikationstechnische Beiträge sollten unter strikter Beachtung des Programmauftrages der Überprüfung und Kontrolle unterliegen. Der dazu von den Rundfunkgremien durchzuführende „Drei-Stufen-Test“ müsse über die von den Sendern angebotene Verpflichtung hinausgehen und an das aus Großbritannien stammende „Public Value Verfahren“ der BBC angelehnt werden. Dabei reiche es nicht aus, das Testverfahren nur auf neue Programmangebote anzuwenden - auch bestehende Dienste müssten einer Überprüfung standhalten. Die deutsche Wirtschaft fordert in diesem Zusammenhang ein institutionell unabhängiges, präzises und mit nachprüfbaren Kriterien ausgestaltetes Kontrollverfahren, das Öffentlichkeit und Wettbewerber angemessen einbezieht und Betroffenen garantierte Einwirkungsrechte gewährleistet.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Rundfunk- und Fernsehräte das Testverfahren selbst durchführen, seien die Gremien durch die Einbeziehung von externem professionellem Sachverstand zu stärken, um die Transparenz der Arbeit sowie die Eigenständigkeit der Kontrollgremien zu verbessern.

 

Zum künftigen Finanzbedarf der Sender müsse eine Orientierung an dem noch zu präzisierenden Programmauftrag erfolgen. Allgemein sei das derzeitige Gebührenniveau von 7.3 Mrd. Euro zu hinterfragen. Die Finanzierung des öffentlichen Gutes „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ müsse vom Bereithalten eines Empfangsgerätes entkoppelt werden. Wichtig sei hier auch, die Finanzbedarfsermittlung durch die KEF zu stärken und dem Bedarfsermittlungsverfahren mehr Transparenz zu geben.

 

Das Positionspapier der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ist unterzeichnet von folgenden Organisationen:

AmCham     American Chamber of Commerce in Germany e.V.

BA               Bundesverband Automatenunternehmer e.V.

BDI              Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BTW            Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V.

BVR            Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.

BDZV           Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

BITKOM      Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

DEHOGA     Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.

DIHK           Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DRV            Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V.

HDE             Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.

IHA              Hotelverband Deutschland e.V.

VDZ             Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.

ZDH             Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

 

 

Das Verbändepapier zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist hier verlinkt.  

 


 

Ministerpräsidenten lehnen sofortige Entlastung der Hotellerie ab

 

(Berlin, 31. März 2008) Die Ministerpräsidenten haben am 6. März 2008 wie erwartet die Erhöhung der Rundfunkgebühr auf 17,98 Euro beschlossen. Diese Erhöhung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Eine Entlastung der Hotels lehnten die Länderchefs ab. DEHOGA und Hotelverband Deutschland hatten im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz eine Reduzierung der Hotelpauschale von derzeit 50 bzw. 75 Prozent auf einheitlich 25 Prozent gefordert. Formal muss die Entscheidung der Ministerpräsidenten noch von den Landtagen abgesegnet werden.

 

Noch in diesem Sommer sollen allerdings Entwürfe für eine grundlegende Gebührenreform ab dem Jahr 2013 vorgelegt werden. Deshalb werden wir mit dem Druck auf die verantwortlichen Landespolitiker auch nicht nachlassen und auf die ungerechtfertigte Belastung der Beherbergungsbetriebe mit Rundfunkgebühren aufmerksam machen. Hierzu dient auch weiterhin unser Flyer „Über Gebühr abGEZockt“.

 

Eine Mogelpackung ist, was die Länder nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit den Rundfunkanstalten zum Thema saisonale Abmeldung ausgehandelt haben. Beherbergungsbetriebe sollen ein Wahlrecht bekommen: Entweder nehmen sie die 50- bzw. 75-prozentige Hotelpauschale in Anspruch oder sie können ihre Empfangsgeräte für einen Schließungszeitraum von mindestens drei Monaten abmelden.

 

Diese Lösung bedeutet für Hotels mit bis zu 50 Zimmern nur dann eine Entlastung, wenn sie länger als ein halbes Jahr schließen. Größere Hotels könnten profitieren, wenn sie länger als drei Monate den Betrieb einstellen. In der Praxis bedeutet dies, dass der ganz überwiegende Mehrzahl der Betriebe die "neue" Möglichkeit der saisonalen Abmeldung unter Verzicht auf die Hotelpauschale keinen Vorteil bringen wird. Bis 2006 konnten sich Saisonbetriebe unabhängig von der  Inanspruchnahme der Hotelpauschale für die Zeit ihrer Schließung bei der Gebühreneinzugszentrale abmelden.  

 


Hotellerie wehrt sich gegen europaweit höchste Rundfunkgebührenbelastung Über Gebühr abGEZockt: Hotellerie kämpft für faire Rundfunkgebühren

Kompromissvorschlag: 25 statt 75 Prozent für jedes Gerät

(Berlin, 4. März 2008) Der Kampf um eine faire Rundfunkgebührenregelung für die Hotellerie geht in die nächste Runde. So präsentierte der Hotelverband Deutschland (IHA) am Dienstag auf seiner Jahrespressekonferenz einen gemeinsam mit dem DEHOGA Bundesverband entwickelten Flyer „Über Gebühr abGEZockt“. Mit Blick auf die Ministerpräsidenten- konferenz am 6./7. März 2008 zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bekräftigt der Hotelverband darin seine Forderung nach einer sofortigen Einführung einer Hotelpauschale von 25 Prozent. „Die Hotellerie kann nicht bis zu der für das Jahr 2013 angekündigten grundlegenden Reform warten“, erklärte Fritz G. Dreesen in Berlin.

In Deutschland seien die Hotels schon heute absolut und im europäischen Vergleich exorbitant belastet. Hotels mit weniger als 50 Zimmern zahlten für jeden Gästefernseher 50 Prozent der Rundfunkgebühren, größere Häuser gar 75 Prozent der Gebühren – unabhängig der Hotelauslastung. „Der Hotelgast aus Deutschland hat seine Rundfunkgebühr aber bereits für sein Fernsehgerät zu Hause entrichtet und wird für die Fernseher auf den Hotelzimmern noch einmal zur Kasse gebeten“, verdeutlichte Dreesen die Absurdität des Systems.

Dabei nehmen die Rundfunkgebühren für die deutsche Hotellerie in Europa in jeder Größenkategorie einen einsamen Spitzenplatz ein. „So wird ein Hotel mit 150 Zimmern in Deutschland mit 23.042 Euro für die Rundfunkgebühren zur Kasse gebeten, im zweitplatzierten Frankreich laufen 11.554 Euro und in dem an dritter Stelle liegenden Polen 9.326 Euro auf“, berichtete Dreesen. „Keine Rundfunkgebühren fallen für unsere Kollegen in Belgien, Estland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Ungarn an.“ In allen anderen Ländern seien die Rundfunkgebühren zum Teil verschwindend gering.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband mahnen dringend eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland an. Als Zwischenlösung und Kompromiss bis zur Neuregelung schlagen die Verbände die sofortige Einführung einer 25 Prozent-Hotelpauschale unabhängig von der Zimmerzahl vor. „Die beispiellose Gebührenabzocke muss ein Ende haben“, forderte Dreesen und
appellierte an die Ministerpräsidenten, endlich zu handeln.

Der Flyer „Über Gebühr abGEZockt“ ist hier verlinkt.  


Hotellerie wehrt sich gegen europaweit höchste Rundfunkgebührenbelastung -
25 Prozent-Pauschale bis zum Jahr 2013 als Kompromissvorschlag

(Berlin, 11. Februar 2008) Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) mahnen dringend eine grundlegende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland an. „Das Anknüpfen der Gebührenpflicht an das Bereithalten eines Empfangsgeräts erweist sich in Zeiten rasanter Medienkonvergenz als antiquiert und wird insbesondere für die Hotellerie zunehmend ungerecht“, sagt der Hotelverbandsvorsitzende Fritz G. Dreesen. Das haben auch die Ministerpräsidenten der Länder erkannt und eine grundlegende Reform zum Jahr 2013 in Aussicht gestellt. „So lange will sich die Hotellerie in Deutschland aber nicht mehr vertrösten lassen, denn sie ist absolut und erst recht im europäischen Vergleich weit über Gebühr belastet“, verdeutlicht Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Mit Blick auf die anstehenden Beratungen der Chefs der Staatskanzleien zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in dieser Woche schlagen die Verbände als Zwischenlösung und Kompromiss bis zur endgültigen Reform die sofortige Einführung einer 25 Prozent-Hotelpauschale vor.

 

„Die Rundfunkgebühren für die deutsche Hotellerie nehmen einen einsamem Spitzenplatz in Europa ein“, berichtet Dreesen. Ein Hotel mit 150 Zimmern zahlt in Deutschland 23.042 Euro Rundfunkgebühren, im zweitplatzierten Frankreich 11.554 Euro und in dem an dritter Stelle liegenden Polen 9.326 Euro. In vielen Ländern der europäischen Union zahlen die Hotels keinerlei Rundfunkgebühren (Belgien, Niederlande, Portugal oder Spanien) oder nur verhältnismäßig geringe (Österreich 241 Euro, Schweiz 856 Euro oder Italien 930 Euro).

 

In Deutschland zahlen Hotels mit weniger als 50 Zimmern bislang für jeden Gästefernseher pauschal 50 Prozent und größere Häuser gar 75 Prozent  der Rundfunkgebühren unabhängig von der in der Regel deutlich niedrigeren tatsächlichen Zimmerauslastung. Die jetzt von DEHOGA und IHA vorgeschlagene Pauschale von 25 Prozent entspräche in etwa dem europäischen Mittelwert und lehnt sich an die auf breite Akzeptanz stoßende Branchenregelung in Finnland an.

  

 

Abb.: Rundfunkgebühren in Europa für ein Hotel mit 150 Zimmern Abb.: Rundfunkgebühren in Europa für ein Hotel mit 150 Zimmern

Quellen: BT-Drucksache 16/1248, HOTREC, Broadcasting Fee Association, eigene Berechnungen.
Stand der Wechselkurse: 4. Januar 2008.

 

 

Fischer verweist darauf, dass die ohnehin exorbitant hohe Rundfunkgebührenbelastung der deutschen Hotellerie durch den 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahr 2005 für Hotels mit 50 und mehr Zimmern auch noch einmal drastisch verschärft worden ist. Seitdem zahlen diese Häuser eine um 50 Prozent höhere Rundfunkgebühr als kleinere Hotels. „Eine völlig willkürliche und unverhältnismäßige Regelung“, so Fischer. DEHOGA und IHA sehen hierin unter anderem auch das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verletzt.

 


GEZ eröffnet neue Front mit Saisonhotels

(Berlin, 05. April 2007) Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat bundesweit einen neuen Frontverlauf zur Hotellerie eröffnet, indem sie die bisher weitgehend praktizierte mehrmonatige Abmeldung von Hotels oder Hotelbetriebsteilen unter Verweis auf den vermeintlich geänderten Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht mehr akzeptiert. Dieses Vorgehen führt zu einer massiven Mehrbelastung insbesondere der Ferienhotellerie.

Auf Nachfrage des Hotelverbands führt die GEZ zu ihrer Rechtfertigung aus, dass die Verfahrensweise der saisonalen An- und Abmeldung ganzer Betriebe oder von Hotelteilen nicht (mehr) praktiziert werde. Hierfür ergäbe sich keine Rechtsgrundlage aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die dort in § 5 Abs. 2 Nr. 1-3 verankerte Hotelregelung, nach der Beherbergungsbetriebe eine pauschale Ermäßigung von bis zu 50 % der Rundfunkgebühren zugestanden wird, ließe die temporäre oder saisonbedingte Abmeldung nicht mehr zu. Diese Verfahrensweise sei mit allen Rundfunkanstalten abgesprochen, so dass eine bundesweit einheitliche Übung gewährleistet sei.

Diese Rechtsauffassung akzeptieren wir in dieser Form nicht und werden gemeinsam mit dem DEHOGA Bundesverband und Landesverbänden im DEHOGA anhand von Einzelfällen hiergegen den Rechtsweg beschreiten. Bisweilen empfehlen wir betroffenen Hoteliers, ihre diesbezüglichen Zahlungen an die GEZ unter Vorbehalt zu leisten, um einer etwaigen Verjährung von Ansprüchen entgegenzuwirken.


Information der GEZ zu Rundfunkgebühren für PCs

(Berlin, 27. November 2006) Über die ab dem 1. Januar 2007 fällige Rundfunkgebühr in Höhe von 5,52 € monatlich auch für internetfähige Rechner und deren Anwendungsmethodik haben wir wiederholt informiert (s.u.). Zu diesem Thema hat den Hotelverband Deutschland (IHA) wie alle Spitzenverbände der Wirtschaft zwischenzeitlich ein Schreiben der GEZ erreicht. Dieses möchten wir Ihnen ebenso zur Kenntnis bringen wie die Anwort des Hotelverbands Deutschland (IHA).

 Hier können Sie das Schreiben der GEZ an den Hotelverband Deutschland (IHA) vom 20.11.2006 herunterladen!

   

 Hier können Sie das Antwortschreiben des Hotelverbands Deutschland (IHA) vom 27.11.2006 an die GEZ herunterladen!

 


 

Erstinstanzliches Urteil im Musterverfahren des Hotelverbands gegen die Rundfunkgebührenerhöhung  

(Berlin, 14. November 2006) Im Musterverfahren gegen die Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. April 2005, das das Hotel Europäischer Hof Heidelberg für den Hotelverband Deutschland (IHA) gegen den Südwestrundfunk (SWR) führt, hat das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe – endlich – geurteilt und die Klage der Hotellerie zurückgewiesen.

 

In der Urteilsbegründung zeigte sich das VG Karlsruhe ganz der Tradition der bisherigen Rechtsprechung pro öffentlich-rechtliche Sendeanstalten und contra Hotellerie verhaftet. Nicht einmal den im Verfahren ebenfalls vorgetragenen europarechtlichen Bedenken der EU-Kommission wollte das Verwaltungsgericht eine grundsätzliche Bedeutung beimessen.

 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird selbstverständlich gegen das Urteil Berufung und letztlich eine höchstrichterliche Entscheidung anstreben. Wir werden Sie über den Fortgang des Rechtsstreits auf dem Laufenden halten.


Rundfunkgebühren werden 2008 zum Auslaufmodell !

Nur anderthalb Jahre nach der massiven Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. April 2005 haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 20. Oktober 2006 in Bad Pyrmont das bisherige Rundfunkgebührensystem zum Auslaufmodell erklärt. Als zu ungerecht, problembeladen und ineffizient hat sich letztlich das stoische Festhalten an dem „Bereithalten eines Empfangsgeräts“ als Gebührenmerkmal aus der Steinzeit der elektronischen Medien erwiesen. Zu Fall gebracht oder – vorsichtiger ausgedrückt – erneut in die politische Diskussion gebracht, wurde die Rundfunkfinanzierung durch das dreiste Ansinnen von ARD und ZDF nun auch Internetnutzer zur Kasse zu beten, gleichsam eine „Internetsteuer“ einzuführen.

Nichtsdestotrotz werden diese Rundfunkgebühren für internetfähige PCs nun in einer Höhe von 5,22 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2007 tatsächlich erhoben - hoffentlich nur übergangsweise! Noch im Jahr 2008 soll nach dem Willen der Ministerpräsidenten ein moderneres und gerechteres Rundfunkfinanzierungsmodell in Kraft treten.

Dieses Eingeständnis der Ministerpräsidenten, eine Reform der Rundfunkgebühren zu lange hinausgezögert zu haben und eine zukunftssichere und gerechtere Finanzierungsregelung für ARD und ZDF endlich auf den Weg bringen zu wollen, darf sich auch der Hotelverband Deutschland (IHA) als maßgeblichen Zwischenerfolg auf seine Fahnen schreiben. Der Hotelverband erhebt seit Jahren die Forderung nach einer Abkehr von der Rundfunkgebühr und der sie ersetzenden Einführung einer allgemeinen Medienabgabe. Vergleichen Sie hierzu u.a. die unten stehenden gemeinsamen Pressemitteilungen und Positionen der führenden Wirtschaftsverbände.

Wenn ein neues Gebühren-/Abgabenmodell entwickelt wird, das an Haushalten und Betriebsstätten, aber eben nicht mehr an dem Bereithalten von „Empfangsgeräten“ anknüpft, muss in der Summe die Belastung der Hotellerie mit Rundfunkgebühren sinken. Der konkreten Ausgestaltung einer solchen Medienabgabe wird unsere volle Aufmerksamkeit im nächsten Jahr gewiss sein. An dem bereits laufenden gerichtlichen Musterverfahren des Hotelverbands Deutschland (IHA) gegen die Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. April 2005 unseres Mitglieds Hotel Europäischer Hof Heidelberg gegen den Südwestrundfunk (SWR) halten wir ungeachtet der sich abzeichnenden Gebührenneuordnung fest und werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.


Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu gestalten

Wirtschaftsverbände appellieren an Ministerpräsidenten

(Berlin, 17. Oktober 2006) Die Wirtschaft fordert die Ministerpräsidenten auf, eine Reform der überholten Rundfunkfinanzierung anzustoßen und eine nachhaltige Lösung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herbeizuführen. Anlass für den Appell von insgesamt 21 Wirtschaftsverbänden ist die am Mittwoch beginnende Konferenz der Länderchefs, auf der die Rundfunkgebühr für internetfähige Rechner bestätigt werden soll.

Das künftige System der Rundfunkfinanzierung muss an das Internetzeitalter angepasst werden. Dafür sollen die Ministerpräsidenten einen verbindlichen Zeitrahmen festlegen. Die Entscheidung der Gesetzgeber über einen Systemwechsel sollte in jedem Fall rechtzeitig vor Ende der Gebührenperiode im Jahr 2009 fallen.

Eine Gebührenpflicht, die an die Zahl der Geräte anknüpft, ist angesichts der technischen Entwicklung schon seit geraumer Zeit überholt. Denn immer mehr Geräte können heute Rundfunk empfangen. Die Logik des Systems ist nicht mehr nachvollziehbar.

Die Verärgerung bei den Unternehmen darüber, dass sie ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkggebühren auf ihre internetfähigen PCs und Handys entrichten müssen, ist groß. Diese sind für die Betriebe unverzichtbare Arbeitsgeräte, die im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt werden.

Selbst die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro ändert nichts an der Grundproblematik. Konsequent wäre, bis zu einer endgültigen Entscheidung die Erhebung der Gebühr auf Internet-PCs auszusetzen.

Die Unterzeichner der Erklärung:

  • American Chamber of Commerce in Germany (AmCham Germany
  • Bundesverband Automatenunternehmer (BA)
  • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
  • Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
  • Bundesverband der Freien Berufe (BFB)
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
  • Bundesverband Druck und Medien (bvdm)
  • Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (Bitkom)
  • Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Deutscher Bauernverband (DBV)
  • Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga)
  • Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Deutscher ReiseVerband (DRV)
  • Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)
  • Hotelverband Deutschland (IHA)
  • Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM)
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
  • Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD)
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)  


Wirtschaftsverbände appellieren an Ministerpräsidenten

Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu denken

(Berlin, 20. September 2006) Gemeinsame Erklärung von Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher ReiseVerband (DRV), Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hotelverband Deutschland (IHA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH.

Im Streit um die Rundfunkgebühr auf internetfähige Rechner fordern die Wirtschaftsverbände die Ministerpräsidenten der Länder auf, dem schleswig-holsteinischen Vorschlag zu folgen und die Gebührenpflicht vorerst weiter auszusetzen. Anlass für den Appell ist die morgige Konferenz der Länder, auf der die Rundfunkgebühr bestätigt werden soll.

Die dadurch gewonnene Übergangszeit muss genutzt werden, um ernsthaft eine Reform der Rundfunkfinanzierung zu diskutieren. Das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist fast 50 Jahre alt und längst überholt. Es kann nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit der Anzahl der Geräte stetig zunimmt, auch wenn die Zahl der Nutzer gleich bleibt.

Die Empörung bei den Unternehmen darüber, dass sie ab dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren entrichten müssen, nur weil ihre PCs und Handys als unverzichtbare Arbeitsgeräte internetfähig sind, ist groß. Selbst die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro ändert nichts an der Grundproblematik des bisherigen Systems der Rundfunkfinanzierung. 


++ Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin  ++

Hotellerie fordert Medienabgabe statt Rundfunkgebühr

(Berlin, 22. Juni 2006) Die heutige Beratung der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin über den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nimmt der Hotelverband Deutschland (IHA) zum Anlass, erneut auf den Anachronismus einer Gebührenerhebung je bereitgehaltenem Empfangsgerät hinzuweisen.

Die Hotellerie in Deutschland fordert von den zuständigen Ministerpräsidenten der Länder endlich mehr Mut, die Finanzierung von ARD und ZDF auf eine gerechtere und zukunftsfestere Finanzierungsgrundlage zu stellen, bringt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands, den Unmut der Hotellerie auf den Punkt. Eine allgemeine Medienabgabe je Haushalt und Unternehmen muss die Gebührenerhebung je Gerät ersetzen! Allein schon die Effizienzgewinne durch eine dann weitgehend überflüssig werdende Gebühreneinzugszentrale GEZ rechtfertigten diesen Schritt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) weist sich in dieser Forderung bereits sowohl mit dem Rundfunkexperten der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, MdB Hans-Joachim Otto, als auch mit der medienpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, MdB Grietje Bettin, einig. CDU, CSU und SPD sollten sich insbesondere auf der für das Rundfunkrecht verantwortlichen Länderebene dringend neu positionieren, um die Finanzierungsgrundlagen für ARD und ZDF auch angesichts der Konvergenz der Medien auf eine tragfähige, gesunde Basis zu stellen, appelliert Dreesen an die Adresse der Ministerpräsidenten.


DEUTSCHE HOTELIERS IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH ÜBER GEBÜHR BELASTET

(Berlin, 30. August 2005) Die Rundfunkgebührenbelastung der Hotellerie in Deutschland ist europaweit ohne Beispiel. In keinem anderen europäischen Land werden die Hoteliers auch nur annähernd vergleichbar für das öffentlich-rechtliche Programmangebot zur Kasse gebeten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) fordert daher nach der jüngsten Rundfunkgebührenerhöhungsrunde zum 1. April 2005, nun endlich mittelfristig eine grundlegende Reform der Finanzierungsgrundlagen von ARD und ZDF anzugehen.

"Ein 150 Zimmer-Hotel muss in Deutschland pro Jahr 22.991 Euro für das Bereithalten eines Fernsehers bezahlen. Das ist rund doppelt so hoch wie die französische Rundfunkgebühr (11.654 Euro) und drei Mal so hoch wie die Rundfunkgebühr im drittplatzierten Finnland (7.094 Euro)", legt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), die europäischen Vergleichswerte offen. "In sieben EU-Staaten - darunter Belgien, die Niederlande, Portugal oder Spanien - müssen überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlt werden. Österreich hat eine Sonderregelung für die Hotellerie, die die jährliche Belastung mit Rundfunkgebühren für die Hotels bei 263 Euro deckelt. Somit sind die deutschen Rundfunkgebühren eine massive Verzerrung des Wettbewerbs in Europa und ein besonders kostenträchtiges Ärgernis." 

"Niemand wird ernsthaft behaupten wollen, dass ARD und ZDF ein vierfach werthaltigeres Programm als die britische BBC ausstrahlen; die Rechnungen der BBC für Hotels im Vereinigten Königreich andererseits fallen vier Mal niedriger aus als der vergleichbare GEZ-Bescheid in Deutschland", wirft Dreesen unter Verweis auf Vergleichszahlen des europäischen Dachverbandes HOTREC ein Schlaglicht auf die Reformbedürftigkeit des deutschen Gebührensystems.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) wehrt sich ohnehin gegen die nach seiner Auffassung willkürliche Rundfunkgebührenpolitik in Deutschland. In einem Musterverfahren sucht er derzeit auch die gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. April 2005. "Wir stellen nicht die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Programmangebots in Deutschland in Frage. Aber die Finanzierung muss grundlegend neu geregelt werden", verdeutlicht Fritz G. Dreesen.

Nach Auffassung des Hotelverbands Deutschland darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht länger an das bloße Aufstellen eines Fernsehers oder Radios geknüpft werden. "Der Finanzierungsbeitrag zur Programmvielfalt und -qualität der Öffentlich-Rechtlichen darf nicht daran bemessen werden, wie viele Geräte ein einzelner im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ´bereithält´, sondern sollte als eine Gebühr je Haushalt bzw. Unternehmen festgelegt werden", legt Dreesen den Schwachpunkt des deutschen Gebührensystems offen und verweist auf die vergleichbaren Regelungen der europäischen Nachbarn. "Am Beispiel eines Hotels wird dieser Reformbedarf schnell offensichtlich, denn schließlich haben die Hotelgäste ja schon über ihre private GEZ-Rechnung zu Hause ihren Finanzierungsbeitrag für ARD und ZDF entrichtet. Warum müssen sie dafür im Hotel noch einmal zur Kasse gebeten werden?"

"Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht spätestens im Jahr 2008 zur Revision an. Bis dahin muss eine breite öffentliche Debatte über den Programmauftrag und umfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Kontrolle seiner wirtschaftlichen Aktivitäten, seine föderale Feingliederung, die Methodik der Gebührenanpassung und eben auch der zugrunde liegenden Bemessungsbasis als solcher geführt werden", formuliert Dreesen die Erwartungshaltung der Hotellerie an die Ministerpräsidenten der Bundesländer. "Die Hotellerie ist nicht länger bereit, die Zeche für ausbleibende Reformen im deutschen Rundfunksystem zu zahlen!"


PEINLICHES STÖRMANÖVER DES NDR

(Berlin, 26. August 2005) Mehrere Verbandsmitglieder haben in den letzten Tagen ein Schreiben vom Norddeutschen Rundfunk NDR erhalten, in dem dieser mitteilt, ein Musterverfahren des Hotelverbandes Deutschland (IHA) für dessen Mitglied ´Der Europäische Hof Europa Heidelberg GmbH´ sei derzeit nicht anhängig.

Wir betrachten dieses Vorgehen des NDR als ein peinliches Störmanöver der Öffentlich-Rechtlichen, das wenig sachdienlich ist und der Bedeutung unseres Branchenanliegens in keiner Weise Rechnung trägt.

Rein formal betrachtet hat der NDR Recht: Ein Musterverfahren gegen die Rundfunkgebührenerhöhung kann so lange als noch nicht anhängig betrachtet werden, wie ein Gebührenbescheid gegen das Hotel Europäischer Hof in Heidelberg nicht ergangen ist. Erst hiergegen können und werden wir Rechtsmittel einlegen. Auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit der GEZ und der Landesrundfunkanstalten zum Erlass eines Gebührenbescheides aber hat die Hotellerie leider keinen Einfluss.

Zur Sache: Das Schreiben des NDR an die Verbandsmitglieder in seinem Sendegebiet ändert nichts an der bisherigen Situation. Es bleibt bei dem, was wir Ihnen bereits mitgeteilt haben. Insbesondere ist keine Reaktion der angeschriebenen Hotels auf dieses Schreiben des NDR erforderlich. Es spielt dabei keine Rolle, ob der NDR als zuständige Landesrundfunkanstalt oder die GEZ schreibt.

Wichtig ist, dass diejenigen Mitglieder, die entgegen unserer Empfehlung nicht vollständig gezahlt haben, fristgerecht Widerspruch einlegen, sobald sie den angekündigten rechtsbehelfsfähigen Gebührenbescheid erhalten. Wie wir im Verfahren des Hotels Europäischer Hof in Heidelberg sehen, kann sich der Erlass eines Gebührenbescheides aber hinziehen...


ERSTE REAKTIONEN DER GEZ AUF DAS MUSTERVERFAHREN

(Berlin, 11. Juli 2005) In dem derzeit geführten Musterverfahren unseres Mitglieds Europäischer Hof Hotel Europa Heidelberg bestätigt die GEZ unsere Rechtsauffassung, dass es sich bei den bisherigen Informationsschreiben und Zahlungsaufforderungen noch nicht um einen Gebührenbescheid handelt. Da der Europäische Hof die Gebühren nur teilweise gezahlt hat, kündigt die GEZ den Erlass eines Gebührenbescheids an. Erst gegen diesen können wir wie beabsichtigt Widerspruch erheben. Da der Widerspruch voraussichtlich zurückgewiesen werden wird, ist uns dann der Weg zum Verwaltungsgericht eröffnet.

In den Fällen, in denen Verbandsmitglieder wie empfohlen den vollen geforderten Betrag aber unter Vorbehalt gezahlt haben, hat die GEZ in Antwortschreiben bislang lediglich auf ihrer Ansicht beharrt, dass eine Zahlungspflicht bestehe. Die Wirksamkeit des Vorbehalts hat sie hingegen bislang nicht angezweifelt. Eine Reaktion Ihrerseits auf ein solches Schreiben der GEZ ist nicht erforderlich, da mit diesem Schreiben keine neuen Tatsachen geschaffen werden.

Auch wenn die Wirkung eines Vorbehaltes bei Zahlungen an die GEZ rechtlich nicht gesichert ist, sollten dennoch auch alle weiteren Zah­lungen an die GEZ unter Vorbehalt erfolgen.

Wir werden Sie über den Fortgang des Musterverfahrens selbstverständlich auf dem Laufenden halten.


IHA-MUSTERVERFAHREN GEGEN DIE ERHÖHUNG DER RUNDFUNKGEBÜHREN

(Berlin/Lindau, 24. Mai 2005) Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat ein Musterverfahren gegen die zum 1. April 2005 in Kraft getretene massive und willkürliche Erhöhung der Rundfunkgebühren für Fernseher im Hotel eingeleitet. Seinen Mitgliedern empfiehlt der Hotelverband, vorsorglichen Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen der GEZ einzulegen und Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten.

"Der von den Ministerpräsidenten zu verantwortende Rundfunkgebührenstaatsvertrag verlangt von Hotels mit weniger als 50 Gästezimmern, 5,4 % mehr für ARD und ZDF zu zahlen, und größere Häuser werden gar mit einer Steigerung von sage und schreibe 58,2 % (!) zur Kasse gebeten. Zugleich werden außerhalb der Hotellerie gewerblich genutzte Zweitgeräte - so genannte "neuartige Empfangsgeräte" - von der Rundfunkgebührenpflicht freigestellt. Diese unglaubliche Diskriminierung der Hotellerie verlangt nach einer gerichtlichen Überprüfung", kündigt Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), eine neue Runde im Kampf der Hotellerie um mehr Gerechtigkeit bei der Gebührenfestsetzung anlässlich der Mitgliederversammlung des Hotelverbands in Lindau an.

In einem Musterverfahren wehrt sich der Hotelverband Deutschland (IHA) gegen diese neuerliche Rundfunkgebührenerhöhung. Mit einem ersten Einwendungsschreiben seines Mitglieds Europäischer Hof Hotel Europa Heidelberg gegen die GEZ hat er die rechtliche Klärung eingeleitet.

"Da wir nicht davon ausgehen dürfen, dass die GEZ bzw. die Rundfunkanstalten bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung in dieser Frage einlenken können oder werden, ein Gerichtsverfahren aber erst nach behördlichem Vorverfahren zulässig ist, steht zu befürchten, dass sich dieses Musterverfahren über längere Zeit hinziehen wird," stimmt Dreesen die Hotellerie in Deutschland auf eine längere Auseinandersetzung ein. "Bis zu einer endgültigen Klärung wird die GEZ die Hotels jeweils zur Zahlung der erhöhten Gebühren auffordern. Hiergegen sollten alle Hotels im Hinblick auf das Musterverfahren des Hotelverbands Deutschland (IHA) vorgehen."

In aller Regel verschicke die GEZ nur Informationsschreiben oder Zahlungsaufforderungen. Falls die Hotels aber einen Gebührenbescheid der für sie zuständigen Rundfunkanstalt erhalten, sollten Sie - jedenfalls wenn dieser mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist - innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Sonst würde der Gebührenbescheid unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit bestandskräftig. Ein späterer Erfolg des Musterverfahrens des Hotelverbands Deutschland (IHA) hätte für das Hotel dann keine Auswirkungen mehr.

"Zudem könnte sich die GEZ oder eine Rundfunkanstalt auf den Standpunkt stellen, bereits die Zahlungsaufforderung oder ein anderes Schreiben der GEZ stelle einen Gebührenbescheid dar. Dies ist unserer Auffassung nach falsch", erläutert Dreesen die Position des Hotelverbands. Den Hoteliers rät er: "Legen Sie daher auch gegen die Zahlungsaufforderung oder sonstige Mitteilung der Gebührenhöhe vorsorglich Widerspruch ein. Da die Widerspruchsfrist für Bescheide ohne Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr beträgt, ist hier aber keine Eile geboten."

"Ein baldiges Handeln unabhängig von der Zimmeranzahl des Hotels kann zudem die politische Wirkung des gemeinsamen Vorgehens der Hotellerie verstärken", appelliert Dreesen an die Branche. Einen Formulierungsvorschlag für einen solchen vorsorglichen Widerspruch können alle Hotels auf der Homepage des Hotelverbands im Internet unter www.hotelverband.de herunterladen.

In dem Entwurf wird auf das Musterverfahren des Hotelverbands Deutschland (IHA) verwiesen und angeregt, die anderen Verfahren bis zur Entscheidung über das Musterverfahren ruhen zu lassen. Auf ein solches Ruhen-Lassen bestehe allerdings kein Rechtsanspruch. Sollte in Folge eines solchen vorsorglichen Widerspruchs ein formeller Gebührenbescheid gegen das Hotel erlassen werden, müsste gegen diesen erneut innerhalb eines Monats Widerspruch erheben werden.

In jedem Fall sollten alle Zahlungen an die GEZ unter den Vorbehalt des Ausgangs des Musterverfahrens des Hotelverbands Deutschland (IHA) gestellt werden, wobei die Wirkung eines solchen Vorbehalts in diesem Fall nicht gesichert ist.

"Lassen Sie uns diese Rundfunkgebührenerhöhung nach Gutsherrenart nicht hinnehmen und wehren wir uns, große und kleine Häuser, Individualhotel und Kettenhotel, Pension und Grand Hotel gemeinsam gegen diesen ungerechten Griff in unsere Taschen", ruft Dreesen die Branche auf.

 Anlage: MUSTERSCHREIBEN in Sachen GEZ.doc


 


MEHRKOSTEN IN MILLIONENHÖHE - HOTELVERBAND SCHALTET BEI DIESEM THEMA NICHT AB

(Berlin, 24. Februar 2005) Durch die Anhebung der Rundfunkgebühren ab 1. April 2005 auf 17,03 Euro monatlich sowie den Wegfall der bisherigen Hotelpauschale entstehen den Hotels in Deutschland Mehrkosten in Höhe von 20 Millionen Euro. Diese willkürliche Belastung gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hotellerie in Deutschland und setzt leichtfertig Arbeits- und Ausbildungsplätze aufs Spiel, kritisiert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland, den Beschluss der Ministerpräsidenten im Oktober letzten Jahres. Der Hotelverband erwägt, sich gerichtlich gegen die Diskriminierung der Hotellerie zu wehren, die gegenwärtig in den Landesparlamenten durchgewunken wird.

Danach werden Hotels ab 51 Zimmer in Zukunft mit 75 Prozent der Rundfunkgebühren, statt vormals 50 Prozent, zur Kasse gebeten. Für die hiervon betroffenen fast 4.000 Häuser steigen damit die Kosten um 58,2 Prozent! Für Hotels mit bis zu 50 Zimmern soll die 50-Prozent-Regelung zwar bestehen bleiben, gleichwohl werden durch die Novellierung auch diese Betriebe mit einer Kostensteigerung von 5,5 Prozent zur Kasse gebeten.

Die bisherigen Bestimmungen trugen der schwankenden Zimmerauslastung der Häuser Rechnung bei einer durchschnittlichen Auslastung von bundesweit 42,2 Prozent war selbst die 50 Prozent-Pauschale ein eher noch zu hoch angesetzter Wert. Von der Abänderung der Hotelpauschale ist der Hotelgast so gleich mehrfach betroffen, da er nicht nur für das Empfangsgerät im eigenen Haushalt bezahlt, sondern auch noch für Radio und Fernsehen in seinem Hotelzimmer und für die dunkle Mattscheibe im nicht belegten Zimmer nebenan, erklärt der Verbandschef.

Es gibt für den Hotelverband keinen sachlichen Grund, in dieser Angelegenheit mit zweierlei Maß zu messen. Die Überzahl der Mittelstandsbetriebe, die in großen Teilen über mehr als 50 Zimmer verfügen, müssten für ARD und ZDF mehrere Tausend Euro pro Jahr zusätzlich der GEZ überweisen. Auch der Blick über die Grenzen zeige, dass die deutschen Hoteliers bereits mit der bisherigen Regelung deutlich schlechter gestellt waren als ihre europäischen Kollegen.

Deshalb wird der Hotelverband Deutschland (IHA) beim Thema Rundfunkgebühren auch nicht abschalten und einfach Ruhe geben, verspricht Dreesen. Wir werden uns gegen diese Gebührenpolitik nach Gutsherrenart und Kassenlage mit allen Mitteln wehren wenn es sein muss auch gerichtlich. Politisch bleiben die Ministerpräsidenten der Länder aufgerufen, sich endlich von der Gebührenerhebung je Gerät zu verabschieden und stattdessen zu einer am einzelnen Haushalt bzw. Betrieb orientierten Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu finden.



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