Kreditkartenkonditionen

MasterCard setzt intra-europäisches Interbanentgelt aus

Das Kreditkartenkartell bröckelt endlich

(Berlin, 17. Juni 2008) Nach einem Jahrzehnt Kampf haben die Handelsverbände und Hotelverbände in Europa im Dezember 2007 einen wichtigen Etappensieg für mehr Wettbewerb auf dem Kreditkartenmarkt erzielt. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes untersagte im Falle MasterCard die zwischen kartenausgebender Bank und Händlerbank üblichen Interbankenentgelte (Interchange Fee) für alle grenzüberschreitenden Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum. Lediglich eine sechsmonatige Übergangsfrist bis zur vollständigen Abschaffung der intra-europäischen Interbankenentgelte wurde gewährt. Diese läuft am 21. Juni 2008 aus.

Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), rechnet mit einer erheblichen Kostenentlastung für die Hotellerie. „Da der Anteil des Einsatzes internationaler Kreditkarten in unserer Branche bei weit über 20 Prozent liegt, dürften als Konsequenz unseres verbandlichen Erfolges die Kreditkartenkonditionen in Deutschland beachtlich nach unten nachgeben.“

MasterCard hat in der letzten Woche verkündet, seine Interbankenentgelte zumindest vorläufig aussetzen zu wollen. Hiergegen laufen dem Vernehmen nach unter anderem die deutschen Kreditinstitute Sturm, die unter dem erzwungenen Gebührenverzicht des Kreditkartenkonzerns nicht leiden wollen. „Die Hotellerie verfolgt dieses Schwarzer-Peter-Spiel mit Interesse – und Gelassenheit“, kommentiert Dreesen die aktuelle Entwicklung.

ConCardis, der Preferred Partner des Hotelverbandes Deutschland (IHA) für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, hat auf IHA-Anfrage bereits zugesichert, dass er aktiv auf die über ihn abrechnenden Hotels zugehen wird, sobald die zukünftige Interchange-Struktur seitens MasterCard verbindlich feststeht. ConCardis wird die derzeit erwarteten Interchange-Absenkungen im Verhältnis der beim jeweiligen Betrieb eingesetzten Kreditkarten bei den aktuell gültigen Konditionen berücksichtigen und hierbei insbesondere die Verteilung der Kartenumsätze nach der Herkunft der eingesetzten Kreditkarten – Deutschland, Europa, Übersee – betrachten. „Dies bedeutet, dass alle IHA-Mitglieder umgehend im laufenden Vertrag mit ConCardis von den Konditionensenkungen bei MasterCard profitieren werden“, resümiert Dreesen.

„Das Kreditkartenkartell bröckelt, aber es ist noch nicht gefallen“, weist Dreesen zugleich auf kommende Auseinandersetzungen hin. MasterCard ficht die Kommissionsentscheidung vom Dezember 2007 derzeit im Berufungsverfahren an und auch in Deutschland besteht rechtlich noch nicht die notwendige Klarheit. „Wir erwarten, dass das deutsche Bundeskartellamt die EU-Entscheidung und den Schritt von MasterCard in seine Überlegungen mit einbezieht und der seit Anfang 2006 anhängigen gemeinsamen Beschwerde des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) gegen die nationalen Interbankenentgelte stattgibt“, bringt Fritz G. Dreesen die Erwartungen der Hotellerie in Deutschland auf den Punkt.


EU-Kommission untersagt MasterCard Interbankentgelt für grenzüberschreitende Kartenzahlungen

IHA und HDE rechnen nun auch mit einem Einschreiten des deutschen Bundeskartellamts

(Berlin, 20. Dezember 2007). Die EU-Kommission hat gestern in dem seit zehn Jahren anhängigen Beschwerdeverfahren gegen die Interbankenentgelt-Praktiken des Kreditkartenanbieters MasterCard entschieden. EU-Wettbewerbskommissarin Kroes untersagte die zwischen kartenausgebender Bank und Händlerbank üblichen Interbankenentgelte für alle grenzüberschreitenden Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum.

„Damit sind die von uns seit langem kritisierten und attackierten Gebührenpraktiken von MasterCard beim multilateralen Interbankenentgelt endlich als wettbewerbswidrig eingestuft worden,“ freut sich Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA), über das vorgezogene Weihnachtspräsent aus Brüssel und auf kommende Konditionensenkungen für Deutschlands Hotellerie. Für Hotels und Einzelhändler sind die Interbankenentgelte bislang weder verhandelbar noch transparent.

Hiergegen richtete sich die Wettbewerbsbeschwerde von EuroCommerce, dem europäischen Dachverband des Handels. Bernd Geyer, Präsident von HOTREC – Hotels, Restaurants und Cafés in Europa, gratuliert EuroCommerce zu dem bemerkenswerten Erfolg für alle Verbraucher und Unternehmen in Europa – insbesondere in Handel und Gastgewerbe: „Die harte und nachhaltige Arbeit von EuroCommerce hat sich ausgezahlt. Auch wir sind stolz über die Jahre unseren Beitrag zum Erfolg beigesteuert zu haben.“

In Deutschland haben der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) und der Hotelverband Deutschland (IHA) im Januar 2006 gemeinsam eine Kartellbeschwerde gegen die Interchange-Gebühren der Kreditkartenorganisationen VISA und MasterCard beim Bundeskartellamt eingereicht. „Wir hoffen nun, dass auch das deutsche Kartellamt nachzieht und unserer Beschwerde gegen die nationalen Interbankenentgelte stattgibt“, bringt IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen die Erwartungen der Hotellerie in Deutschland auf den Punkt.


EU-Kommission stellt erhebliche Wettbewerbsschranken in Zahlungskartenbranche fest

Rückenwind für die gemeinsame Beschwerde von HDE und IHA auch auf deutschem Kreditkartemarkt

(Berlin, 31. Januar 2007). Der heute von der EU-Kommission vorgestellte Abschlussbericht über mögliche Wettbewerbsverstöße im Endkundengeschäft der Banken setzt nach gemeinsamer Einschätzung des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) und des Hotelverbands Deutschland (IHA) den wettbewerbsverzerrenden Aktivitäten von Kreditkartenunternehmen und Banken eine deutliche Schranke. Mit der Initiative der EU-Kommission kommen sowohl Verbraucher als auch Händler und Hoteliers einer fairen und transparenten Entgeltpraxis sowie einem erweiterten Wettbewerb auf dem europäischen Kreditkartenmarkt ein großes Stück näher. „Jetzt gilt es sicherzustellen, dass auch auf dem deutschen Kreditkartenmarkt diese Erkenntnisse umgesetzt werden“, bringt Fritz G. Dreesen als Vorsitzender des Hotelverbands die Erwartungen der Branche auf den Punkt.

Ebenso wie bereits in ihrem im April 2006 veröffentlichten Zwischenbericht prangert die EU-Kommission nun die künstlich hochgehaltenen Gebühren an sowie die derzeit angewandten Marktpraktiken, die Wettbewerbern den freien Zugang zum Markt verwehren. Insbesondere Zugangsbeschränkungen und Preisabsprachen im allgemeinen und die so genannten Interbankenentgelte (Gebühren, die von Händlerbanken an die kartenausgebenden Banken zu entrichten sind) werden als Bereiche genannt, in denen angesichts des mangelhaften grenzüberschreitendem Wettbewerbs Handlungsbedarf besteht.

Der Abschlussbericht der Kommission bestätige die allgemeine Stoßrichtung der Kommission gegen Wettbewerbsverzerrungen im Bankengeschäft. Derzeit untersuche die Kommission ebenfalls die Interchange-Gebührenpraktiken von MasterCard im Rahmen einer kartellrechtlichen Beschwerde. Außerdem sei eine erneute Überprüfung von VISA in dieser Hinsicht vor Jahresende nicht unwahrscheinlich.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben im Januar 2006 eine Kartellbeschwerde gegen die Interchange-Gebühren der Kreditkartenorganisationen VISA und MasterCard beim Bundeskartellamt eingereicht.


Rückenwind für Kartellamtsbeschwerde von IHA und HDE gegen Visa und MasterCard

EU-Kommission erkennt Wettbewerbsverhinderungen im europäischen Kreditkartenmarkt

(Berlin, 16. April 2006) Rechtzeitig zum Osterfest hat die Europäische Kommission eine freudige Überraschung für die deutsche Hotellerie beigesteuert: In einem vorläufigen Bericht zum Markt der Zahlungskartensysteme in Europa hat die EU-Kommission erhebliche Wettbewerbsdefizite insbesondere bei den nationalen Systemen von Visa und MasterCard diagnostiziert. Die EU-Kommission spricht von strukturellen Wettbewerbshindernissen, technischen Hürden und absprachebedingten Hindernissen im Kreditkartenmarkt.

"Wir danken der EU-Kommission für die vorgelegte Studie, die höchst willkommenen Rückenwind für die von IHA und HDE in Deutschland beim Bundeskartellamt eingereichte Wettbewerbsbeschwerde gegen VISA und MasterCard bedeutet", freut sich Fritz G. Dreesen als Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA) über die Unterstützung aus Brüssel. "So weist der vorläufige Bericht der EU-Kommission unter anderem nach, dass Hotels und Restaurants zu den Sektoren zählen, die unter den höchsten Kreditkartengebühren zu leiden haben!"

Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in Brüssel, dass die Zahlungskartenbranche in Europa nach wie vor national ausgerichtet sei und einige auf nationaler Ebene etablierte Unternehmen den Wettbewerb verhinderten. Dies treibe die Kosten von Zahlungskarten für Verbraucher und Unternehmen in die Höhe. Hier müssten Wettbewerbsrecht und Branchenregulierung Hand in Hand gehen, um die Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu verbessern. Ferner stellte die EU-Kommission fest, dass kleine und mittlere Unternehmen für die Nutzung einer Zahlungskarte höhere Gebühren als Großunternehmen zahlten. Diese Differenz könne über 70 % betragen und scheine durch die Transaktionskosten nicht gerechtfertigt. Für MasterCard und Visa zahlten laut Kroes die Verbraucher in einigen Ländern doppelt so viel wie in anderen. Für Unternehmen könnten die Gebühren für Visa sogar bis zum Fünffachen und für MasterCard bis zum Sechseinhalbfachen über dem günstigsten Tarif der 25 Mitgliedstaaten liegen. Diese Spannen zeigten nach Auffassung der EU-Wettbewerbskommissarin, dass die Tarife in einigen EU-Mitgliedstaaten erheblich gesenkt werden könnten.

Aus den gleichen Gründen hatten der Hotelverband Deutschland (IHA), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) Ende 2005 gemeinschaftlich das Bundeskartellamt gebeten, die Intransparenz des MasterCard- und Visa-Regelwerkes als Verstoß gegen das Kartellverbot zu beanstanden und der aktuellen Praxis der sogenannten Interchange-Gebühr ein Ende zu setzen. "Am Ende dieses Verfahrens sollten nach Auffassung von Einzelhandel und Hotellerie die Interchange-Gebühren deutlich abgesenkt und mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten hergestellt werden, sowie der weitgehend ausgeschaltete Wettbewerb angekurbelt werden", zeigt sich Dreesen zuversichtlich.

Die Europäische Kommission hat eine offizielle Befragung der interessierten Kreise, aber auch der Öffentlichkeit zu ihrem vorläufigen Bericht gestartet, deren Antwortformular unter folgendem Link abgerufen werden kann:
http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/feedback_form.doc.

Antworten müssen bis zum 21. Juni 2006 an die eMail-Adresse comp-bank-inquiry-feedback@cec.eu.int gesandt werden. Hoteliers, die an der Befragung teilnehmen wollen, sollten beachten, dass die Antworten veröffentlicht werden, falls nicht ausdrücklich Vertraulichkeit angemahnt wird. Ein endgültiger Bericht zu den Zahlungskartensystemen in Europa wird von der EU-Kommission für Ende 2006 in Aussicht gestellt.


BESCHWERDE GEGEN VISA UND MASTERCARD BEIM KARTELLAMT EINGEREICHT

(Berlin, 19. Januar 2006) Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) eine Beschwerde gegen die Interchange-Gebühren der Kreditkartenorganisationen Visa und MasterCard beim Bundeskartellamt eingereicht.

Die Hotellerie in Deutschland leidet wie der Einzelhandel unter der Gebührenpolitik der Kreditkartenorganisationen MasterCard und Visa. Für jeden Zahlungsvorgang mit einer der beiden Kreditkarten muss das Hotel eine Umsatzprovision zahlen, deren wesentlicher Bestandteil die so genannte Interchange Fee ist. Sie ist aber zwischen Hotel und Banken nicht verhandelbar, sondern wird auf Bankenseite im Wege der Preisabsprache festgelegt. Sie liegt durchschnittlich bei etwa 1,5 Prozent vom Umsatz, erläutert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands, den gemeinsamen Vorstoß von IHA und HDE.

Wir haben daher das Bundeskartellamt gebeten, die Intransparenz des MasterCard- und Visa-Regelwerkes als Verstoß gegen das Kartellverbot zu beanstanden und der aktuellen Praxis der Interchange-Gebühr ein Ende zu setzen. Am Ende dieses Verfahrens sollten nach Auffassung von Einzelhandel und Hotellerie die Interchange-Gebühren deutlich abgesenkt und mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten hergestellt werden, sowie der bislang weitgehend ausgeschaltete Wettbewerb angekurbelt werden, zeigt sich Dreesen zuversichtlich.

Mit diesem Vorstoß befindet sich die deutsche Hotellerie in guter Gesellschaft, sind doch die starren und überhöhten Kreditkartengebühren in vielen Ländern Gegenstand kartellrechtlicher Auseinandersetzungen, verweist Dreesen auf das europäische Ausland. Eine erste Entscheidung des britischen Kartellamtes liegt vor. In Spanien haben sich die Kartenorganisationen zur Vermeidung einer Entscheidung der dortigen Kartellbehörde auf eine stufenweise Absenkung der Interchange-Gebühren bis 2008 auf ein Niveau zwischen 0,54 und 1,10 Prozent je nach Kartenumsatz und eine unabhängige Überprüfung der Systemkosten geeinigt.

Die Beschwerde gegen die Interchange-Gebühr wird vom Hotelverband Deutschland (IHA), dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) unterstützt.

Hier können Sie die Kurzfassung der Beschwerde einsehen.


IHA UND HDE PRÜFEN BESCHWERDE WEGEN INTERCHANGE-GEBÜHR

(Berlin, 12. September 2005) Aus dem Vereinigten Königreich kommt ein neuer Hoffnungsschimmer für die Hotellerie in Deutschland in ihrem Kampf um niedrigere Kreditkartengebühren. In der letzten Woche urteilte die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading, dass die von Mitgliedsbanken des Kreditkartenunternehmens MasterCard in den Jahren 2000 bis 2004 erhobenen Interchange-Gebühren gegen britisches Wettbewerbsrecht verstoßen.

"Diese ebenso erfreuliche wie bemerkenswerte Entscheidung der britischen Kartellbehörde kommt der Hotellerie in Deutschland sehr gelegen. Hier zeichnet sich eine Entwicklung ab, die im Ergebnis VISA und MasterCard auch in Deutschland dazu zwingen könnte, ihre Interchange-Gebühren deutlich abzusenken", kommentiert Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA) die Entscheidung in England.

Gemeinsam mit dem Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) prüft der Hotelverband Deutschland (IHA) derzeit, Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die Interchange-Gebühren im deutschen Kreditkartengeschäft einzulegen. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob das Urteil der britischen Wettbewerbsbehörde auch auf den deutschen Markt übertragen werden kann. Handelsunternehmen und die deutsche Hotellerie haben massives Interesse an der Klärung dieser Frage.

Allein in Deutschland zahlt der Einzelhandel jedes Jahr etwa 250 Millionen Euro an Interchange-Gebühren; die Hotellerie muss hierfür rund 40 Millionen Euro im Jahr abführen. Die Interchange-Gebühren müssen Händler und Hoteliers an die Mitgliedsbanken der Kreditkartenunternehmen für jede Transaktion mit den Kreditkarten bezahlen. Derzeit beträgt der Gebührensatz zwischen 1,5 und 1,7 Prozent (im Lebensmittelbereich 0,7 Prozent) an der getätigten Transaktion. Diese Höhe wird einseitig von der Kreditkartenwirtschaft festgelegt, ohne dass Einzelhändler oder Hoteliers darüber verhandeln könnten.


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